Tel.: 03174/2022  E-Mail: info@strallegg.at         

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

 

Für den Bereich der Gemeinde Strallegg werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Die Empfangsgeräte (E-Mail-Server und Telefax) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten daher erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt und können von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Anbringen an die Gemeinde Strallegg können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:
  • auf dem Postwege an Gemeinde Strallegg, Strallegg 100, 8192 Strallegg
  • per Telefax unter +43 3174 2022 16
  • per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Weiterleitung von Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeitern gerichtet wurden, ist nicht sichergestellt - insbesondere im Fall von deren Abwesenheit.


Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten. Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

 

Format MIME-Type Dateiendung
     
Plain Text  Text  *.txt
Portable Document 
Format
Application (Adobe Acrobat)  *.pdf
Rich Text Format Application (Microsoft Office)  *.rtf
Word Application (Microsoft Office)  *.doc,*.docx 
Excel Application (Microsoft Office)  *.xls, *.xlsx
Powerpoint Application (Microsoft Office)  *.ppt *pptx
JPG Image  *.jpg, *.jpeg
PNG Image *.png
TIFF Image  *.tiff, *.tif
ZIP  ZIP, Winzip  *.zip

 

Weitere Formate

Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter Externe Verknüpfunghttps://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.

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